Wirtschaftsministerin Reiche stellt Änderungen an EU-Methan-Verordnung in Aussicht

BERLIN – Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat Änderungen an der umstrittenen EU-Methanverordnung in Aussicht gestellt. Auf dem Tag der Industrie des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) sagte die CDU-Politikerin an diesem Dienstag, die derzeitige Ausgestaltung der Regeln könne die Diversifizierung der deutschen Gas- und Ölimporte erheblich erschweren.

„Die Methan-Verordnung in ihrer heutigen Ausprägung würde dazu führen, dass wir ausschließlich nur noch norwegisches Pipelinegas nach Deutschland bekommen“, sagte Reiche. Alle anderen Bemühungen um die Diversifizierung, sowohl von Öl als auch Gas, würden ad absurdum geführt.

Dabei wies Reiche auch auf Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium hin, welches für die nationale Umsetzung der EU-Verordnung zuständig ist. „Das hat jetzt einigen Aufwand gekostet, dass mit unseren verehrten Kollegen aus dem Umweltministerium zu klären und mit der Kommission. Wir haben jetzt Bewegung an der Stelle (…)“, sagte sie. Die Unternehmen müssten bereits im Herbst Lieferverträge für 2027 abschließen.

Hintergrund sind Vorgaben der EU-Methanverordnung, die schrittweise in Kraft treten und Öl- und Gasunternehmen zu einer umfassenden Überwachung und Begrenzung von Methanemissionen verpflichten. Nach einem geleakten Entwurf für Empfehlungen zur Umsetzung erwägt die EU-Kommission, Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen mehr Spielräume einzuräumen. So könnten Strafen etwa ausgesetzt oder reduziert werden, wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist oder eine Energiekrise vorliegt. 

Der Gas- und Ölbranche geht das nicht weit genug. Sie fürchtet, mangelnde Rechtssicherheit, weil die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen nicht verpflichtend ist, und warnt deshalb davor, bestimmte Lieferbeziehungen nicht mehr einzugehen oder sich daraus zurückzuziehen, wie POLITICO berichtete

Reiche zeigte sich verständnisvoll: „Kein Compliance-Office würde den Abschluss eines langfristigen oder auch mittelfristigen Vertrages garantieren, wo sie sehenden Auges in Compliance-Verstöße rauschen.“ Das sei der Kommission mittlerweile klar geworden. Die aktuelle Ausgestaltung der Verordnung widerspreche zudem der europäischen Gasstrategie, die die Kommission gerade präsentiert habe. „Ich glaube, dass wir da Bewegung hinbekommen, damit wir uns langfristig sicher mit sowohl Mineralölprodukten, aber eben auch mit Importgas versorgen können“, sagte Reiche.

Zur Kraftwerkstrategie kündigte Reiche außerdem an, das zugehörige Gesetz (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz) werde noch vor der Sommerpause in der zweiten und dritten Lesung im Parlament besprochen werden. „Wir verhandeln parallel mit der Kommission zu den Bedingungen“, sagte die Ministerin. In die Ausschreibung komme man in der zweiten Jahreshälfte. Insofern könne man sich sicher sein, dass man einen Investitionspfad habe. 

Bis 2035 werde man 36 Gigawatt gesicherte oder steuerbare Leistung haben, betonte sie zuvor in ihrer eigenen Impulsrede. Zugleich betonte sie: „Wir setzen den Ausbau der erneuerbaren Energien fort, aber wir setzen ihn dort fort, wo das Netz aufnahmefähig ist.“

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